Beschäftigungsgarantie

Eine Beschäf­ti­gungs­ga­ran­tie ist eine ver­trag­li­che Zusa­ge eines Arbeit­ge­bers, über einen bestimm­ten Zeit­raum hin­weg auf betriebs­be­ding­te Kün­di­gun­gen zu ver­zich­ten. Die­se Ver­ein­ba­rung wird meist in Tarif­ver­trä­gen oder Betriebs­ver­ein­ba­run­gen fest­ge­hal­ten, um den Beschäf­tig­ten in Zei­ten von Umstruk­tu­rie­run­gen oder wirt­schaft­li­chen Kri­sen Sicher­heit zu bie­ten. Oft ist die Garan­tie an Gegen­leis­tun­gen der Beleg­schaft geknüpft, wie etwa den vor­über­ge­hen­den Ver­zicht auf Lohn­er­hö­hun­gen oder fle­xi­ble­re Arbeits­zei­ten. Kün­di­gun­gen aus ver­hal­tens- oder per­so­nen­be­ding­ten Grün­den blei­ben von einer sol­chen Garan­tie jedoch in der Regel unbe­rührt.