Eine Beschäftigungsgarantie ist eine vertragliche Zusage eines Arbeitgebers, über einen bestimmten Zeitraum hinweg auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten. Diese Vereinbarung wird meist in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgehalten, um den Beschäftigten in Zeiten von Umstrukturierungen oder wirtschaftlichen Krisen Sicherheit zu bieten. Oft ist die Garantie an Gegenleistungen der Belegschaft geknüpft, wie etwa den vorübergehenden Verzicht auf Lohnerhöhungen oder flexiblere Arbeitszeiten. Kündigungen aus verhaltens- oder personenbedingten Gründen bleiben von einer solchen Garantie jedoch in der Regel unberührt.

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Analyse des MAN 2030+ Deals: Wie Europa-Betriebsräte durch strategische Mitbestimmung Milliarden-Investitionen und Standorte in Deutschland sichern.