Das **BeschDG** steht für das **Beschäftigungsdatenschutzgesetz** und bezeichnet ein geplantes deutsches Gesetz, das spezifische Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten im Arbeitsverhältnis festlegt. Es zielt darauf ab, die Privatsphäre von Arbeitnehmern zu stärken und gleichzeitig Rechtssicherheit für Arbeitgeber bei der Datenverarbeitung zu schaffen. Das Gesetz soll die bisherigen, oft als zu vage empfundenen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) konkretisieren und an moderne digitale Anforderungen anpassen. Damit werden kritische Themen wie die Überwachung am Arbeitsplatz oder der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Personalwesen detailliert reguliert.

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