Betriebliche Altersvorsorge

Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge (bAV) ist ein wich­ti­ger Bau­stein der Alters­vor­sor­ge in Deutsch­land, bei der Arbeit­neh­mer über ihren Arbeit­ge­ber für das Alter vor­sor­gen. Dies geschieht in der Regel durch Ent­gelt­um­wand­lung, bei der ein Teil des Brut­to­ge­halts direkt in eine Alters­vor­sor­ge inves­tiert wird. Die bAV bie­tet sowohl Arbeit­ge­bern als auch Arbeit­neh­mern steu­er­li­che Vor­tei­le und ist eine attrak­ti­ve Mög­lich­keit, die gesetz­li­che Ren­te zu ergän­zen. Es gibt ver­schie­de­ne Durch­füh­rungs­we­ge wie Direkt­ver­si­che­run­gen, Pen­si­ons­kas­sen oder Pen­si­ons­fonds.