Betriebliche Gewaltprävention

Betrieb­li­che Gewalt­prä­ven­ti­on umfasst alle sys­te­ma­ti­schen Maß­nah­men eines Unter­neh­mens, um phy­si­sche, psy­chi­sche und ver­ba­le Über­grif­fe am Arbeits­platz früh­zei­tig zu ver­hin­dern. Sie basiert auf einer geziel­ten Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung sowie der Imple­men­tie­rung von Ver­hal­tens­re­geln und Dees­ka­la­ti­ons­schu­lun­gen für die Beleg­schaft. Ziel ist es, ein siche­res Arbeits­um­feld zu schaf­fen und im Ernst­fall struk­tu­rier­te Hil­fe- sowie Nach­sor­ge­an­ge­bo­te für Betrof­fe­ne bereit­zu­stel­len. Damit leis­tet sie einen wesent­li­chen Bei­trag zum Arbeits­schutz und zur lang­fris­ti­gen För­de­rung der psy­chi­schen Gesund­heit der Mit­ar­bei­ten­den.