Die betriebliche Ordnung umfasst die Gesamtheit aller Regeln und Verhaltensnormen, die das geordnete Zusammenleben und das äußere Verhalten der Beschäftigten innerhalb eines Unternehmens regeln. Sie dient dazu, einen reibungslosen Betriebsablauf sicherzustellen sowie die Sicherheit und Disziplin im Betrieb zu gewährleisten, unabhängig von der eigentlichen Arbeitsleistung. In Deutschland unterliegt die Gestaltung dieser Ordnung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mitbestimmung durch den Betriebsrat. Typische Beispiele sind Regelungen zu Rauchverboten, Alkoholverboten, dem Tragen von Dienstkleidung oder dem Verhalten auf dem Werksgelände.

/
Die Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten ist ein zentraler Bestandteil des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). § 87 BetrVG regelt die Rechte und Pflichten des Betriebsrats in diesen Bereichen und stellt sicher, dass die Interessen der Arbeitnehmer vertreten werden. Dies ist von großer Bedeutung, da es den Beschäftigten ermöglicht, aktiv an betrieblichen Entscheidungen teilzuhaben und ihre Arbeitsbedingungen…