betriebliche Ordnung

Die betrieb­li­che Ord­nung umfasst die Gesamt­heit aller Regeln und Ver­hal­tens­nor­men, die das geord­ne­te Zusam­men­le­ben und das äuße­re Ver­hal­ten der Beschäf­tig­ten inner­halb eines Unter­neh­mens regeln. Sie dient dazu, einen rei­bungs­lo­sen Betriebs­ab­lauf sicher­zu­stel­len sowie die Sicher­heit und Dis­zi­plin im Betrieb zu gewähr­leis­ten, unab­hän­gig von der eigent­li­chen Arbeits­leis­tung. In Deutsch­land unter­liegt die Gestal­tung die­ser Ord­nung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mit­be­stim­mung durch den Betriebs­rat. Typi­sche Bei­spie­le sind Rege­lun­gen zu Rauch­ver­bo­ten, Alko­hol­ver­bo­ten, dem Tra­gen von Dienst­klei­dung oder dem Ver­hal­ten auf dem Werks­ge­län­de.


  • Mitbestimmung in Sozialen Angelegenheiten gemäß § 87 BetrVG: Ein Umfassender Überblick

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    Mitbestimmung in Sozialen Angelegenheiten gemäß § 87 BetrVG: Ein Umfassender Überblick

    Die Mit­be­stim­mung des Betriebs­rats in sozia­len Ange­le­gen­hei­ten ist ein zen­tra­ler Bestand­teil des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG). § 87 BetrVG regelt die Rech­te und Pflich­ten des Betriebs­rats in die­sen Berei­chen und stellt sicher, dass die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer ver­tre­ten wer­den. Dies ist von gro­ßer Bedeu­tung, da es den Beschäf­tig­ten ermög­licht, aktiv an betrieb­li­chen Ent­schei­dun­gen teil­zu­ha­ben und ihre Arbeits­be­din­gun­gen…