Betriebliche Prävention

Betrieb­li­che Prä­ven­ti­on umfasst alle sys­te­ma­ti­schen Maß­nah­men eines Unter­neh­mens, um Arbeits­un­fäl­le, Berufs­krank­hei­ten und arbeits­be­ding­te Gesund­heits­ge­fah­ren pro­ak­tiv zu ver­hin­dern. Sie ver­bin­det den gesetz­li­chen Arbeits­schutz mit der gesund­heit­li­chen Vor­sor­ge, um sowohl phy­si­sche Risi­ken als auch psy­chi­sche Belas­tun­gen am Arbeits­platz zu mini­mie­ren. Das vor­ran­gi­ge Ziel ist es, die lang­fris­ti­ge Gesund­heit und Leis­tungs­fä­hig­keit der Beschäf­tig­ten zu erhal­ten und ein siche­res Arbeits­um­feld zu schaf­fen. Durch die­se vor­aus­schau­en­de Stra­te­gie wer­den zudem krank­heits­be­ding­te Fehl­zei­ten redu­ziert und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Unter­neh­mens nach­hal­tig gestärkt.