Betriebsänderung

Eine Betriebs­än­de­rung liegt vor, wenn ein Unter­neh­men wesent­li­che Ver­än­de­run­gen in der Orga­ni­sa­ti­on, im Pro­duk­ti­ons­pro­zess oder in der Beleg­schaft vor­nimmt. Dazu zäh­len etwa Still­le­gun­gen, Ver­la­ge­run­gen, Zusam­men­schlüs­se oder grund­le­gen­de Umstruk­tu­rie­run­gen. Betriebs­än­de­run­gen kön­nen erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf die Arbeit­neh­mer haben und sind im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz gere­gelt. Der Betriebs­rat muss bei geplan­ten Betriebs­än­de­run­gen früh­zei­tig ein­ge­bun­den wer­den.