Eine Betriebsänderung liegt vor, wenn ein Unternehmen wesentliche Veränderungen in der Organisation, im Produktionsprozess oder in der Belegschaft vornimmt. Dazu zählen etwa Stilllegungen, Verlagerungen, Zusammenschlüsse oder grundlegende Umstrukturierungen. Betriebsänderungen können erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitnehmer haben und sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Der Betriebsrat muss bei geplanten Betriebsänderungen frühzeitig eingebunden werden.

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Die agile Transformation stellt Unternehmen vor neue arbeitsrechtliche Herausforderungen. Erfahre, wie das Bonner Urteil die Mitbestimmung des Betriebsrats stärkt und welche juristischen Risiken bei der Einführung agiler Methoden zu beachten sind, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

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Was ist eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG? Alles zu Definition, Rechten und Pflichten von Arbeitgeber und Betriebsrat. Jetzt informieren!