betriebsbedingte Kündigungen

Eine betriebs­be­ding­te Kün­di­gung ist eine Form der ordent­li­chen Kün­di­gung, die durch drin­gen­de betrieb­li­che Erfor­der­nis­se begrün­det ist und nicht im Ver­hal­ten oder in der Per­son des Arbeit­neh­mers liegt. Sie erfolgt, wenn der Arbeits­platz auf­grund inter­ner Umstruk­tu­rie­run­gen oder exter­ner Fak­to­ren wie einem mas­si­ven Auf­trags­rück­gang dau­er­haft weg­fällt und kei­ne Wei­ter­be­schäf­ti­gung an ande­rer Stel­le mög­lich ist. Vor­aus­set­zung für die Wirk­sam­keit ist zudem eine kor­rekt durch­ge­führ­te Sozi­al­aus­wahl, bei der sozia­le Kri­te­ri­en wie Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit, Lebens­al­ter und Unter­halts­pflich­ten berück­sich­tigt wer­den. Damit schützt das Gesetz Arbeit­neh­mer vor will­kür­li­chen Ent­las­sun­gen, wenn der Per­so­nal­be­darf im Unter­neh­men sinkt.