Ein Betrieb ist eine organisatorische Einheit, in der ein Arbeitgeber allein oder gemeinsam mit seinen Arbeitnehmern mithilfe von Sachmitteln und immateriellen Werten bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt. Die wesentlichen Merkmale sind dabei die Zusammenfassung von personellen und sachlichen Mitteln sowie deren Koordination unter einer einheitlichen Leitung. Im Gegensatz zum Unternehmen, das die rechtliche und wirtschaftliche Einheit bildet, konzentriert sich der Betrieb auf die tatsächliche technisch-organisatorische Durchführung der Arbeit. Diese Definition ist insbesondere im Arbeitsrecht von zentraler Bedeutung, da sie über die Anwendung von Gesetzen wie dem Betriebsverfassungsgesetz oder dem Kündigungsschutzgesetz entscheidet.

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Das BAG konkretisiert den Betriebsbegriff für die Plattformökonomie. Warum reine App-Steuerung nicht für einen Betriebsrat reicht und was Wahlvorstände jetzt beachten müssen.