Betriebsbegriff

Ein Betrieb ist eine orga­ni­sa­to­ri­sche Ein­heit, in der ein Arbeit­ge­ber allein oder gemein­sam mit sei­nen Arbeit­neh­mern mit­hil­fe von Sach­mit­teln und imma­te­ri­el­len Wer­ten bestimm­te arbeits­tech­ni­sche Zwe­cke fort­ge­setzt ver­folgt. Die wesent­li­chen Merk­ma­le sind dabei die Zusam­men­fas­sung von per­so­nel­len und sach­li­chen Mit­teln sowie deren Koor­di­na­ti­on unter einer ein­heit­li­chen Lei­tung. Im Gegen­satz zum Unter­neh­men, das die recht­li­che und wirt­schaft­li­che Ein­heit bil­det, kon­zen­triert sich der Betrieb auf die tat­säch­li­che tech­nisch-orga­ni­sa­to­ri­sche Durch­füh­rung der Arbeit. Die­se Defi­ni­ti­on ist ins­be­son­de­re im Arbeits­recht von zen­tra­ler Bedeu­tung, da sie über die Anwen­dung von Geset­zen wie dem Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz oder dem Kün­di­gungs­schutz­ge­setz ent­schei­det.