Der Betriebsfrieden bezeichnet den Zustand eines harmonischen und störungsfreien Miteinanders zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmern und deren Vertretungen innerhalb eines Unternehmens. Er basiert auf gegenseitigem Vertrauen, Respekt sowie der Bereitschaft, Meinungsverschiedenheiten sachlich und ohne Eskalation beizulegen. Ein stabiler Betriebsfrieden gilt als wesentliche Voraussetzung für die Produktivität, die Mitarbeiterzufriedenheit und den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Rechtlich ist das Gebot zur Erhaltung des Betriebsfriedens unter anderem im Betriebsverfassungsgesetz verankert, um schwerwiegende Störungen des Arbeitsablaufs zu vermeiden.