Betriebsfrieden

Der Betriebs­frie­den bezeich­net den Zustand eines har­mo­ni­schen und stö­rungs­frei­en Mit­ein­an­ders zwi­schen Arbeit­ge­ber, Arbeit­neh­mern und deren Ver­tre­tun­gen inner­halb eines Unter­neh­mens. Er basiert auf gegen­sei­ti­gem Ver­trau­en, Respekt sowie der Bereit­schaft, Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten sach­lich und ohne Eska­la­ti­on bei­zu­le­gen. Ein sta­bi­ler Betriebs­frie­den gilt als wesent­li­che Vor­aus­set­zung für die Pro­duk­ti­vi­tät, die Mit­ar­bei­ter­zu­frie­den­heit und den lang­fris­ti­gen wirt­schaft­li­chen Erfolg. Recht­lich ist das Gebot zur Erhal­tung des Betriebs­frie­dens unter ande­rem im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz ver­an­kert, um schwer­wie­gen­de Stö­run­gen des Arbeits­ab­laufs zu ver­mei­den.