Unter dem Begriff **Betriebsparteien** versteht man den Arbeitgeber und den vom Personal gewählten Betriebsrat, die auf der Ebene eines einzelnen Betriebes zusammenwirken.
Grundlage ihrer Beziehung ist das Betriebsverfassungsgesetz, das beide Seiten zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebs verpflichtet. Gemeinsam gestalten sie die Arbeitsbedingungen und betrieblichen Abläufe, indem sie unter anderem rechtsverbindliche Betriebsvereinbarungen aushandeln und abschließen.