Ein Betriebsrat kann in einem Unternehmen gegründet werden, wenn mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind, von denen drei wählbar sind. Die Initiative zur Gründung geht meist von den Beschäftigten aus, die einen Wahlvorstand bestimmen, um die Wahl zu organisieren. Der Arbeitgeber darf die Wahl nicht verhindern und muss notwendige Unterlagen sowie Räumlichkeiten bereitstellen. Ein Betriebsrat stärkt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer und setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ein.

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Die NGG ruft zur Gründung von Betriebsräten auf. Erfahren Sie, warum Betriebsräte wichtig sind, wie die Gründung funktioniert und wie die NGG Sie dabei unterstützt.