Betriebsräte gründen
Ein Betriebsrat kann in einem Unternehmen gegründet werden, wenn mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind, von denen drei wählbar sind. Die Initiative zur Gründung geht meist von den Beschäftigten aus, die einen Wahlvorstand bestimmen, um die Wahl zu organisieren. Der Arbeitgeber darf die Wahl nicht verhindern und muss notwendige Unterlagen sowie Räumlichkeiten bereitstellen. Ein Betriebsrat stärkt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer und setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ein.