Betriebsräte gründen

Ein Betriebs­rat kann in einem Unter­neh­men gegrün­det wer­den, wenn min­des­tens fünf wahl­be­rech­tig­te Arbeit­neh­mer beschäf­tigt sind, von denen drei wähl­bar sind. Die Initia­ti­ve zur Grün­dung geht meist von den Beschäf­tig­ten aus, die einen Wahl­vor­stand bestim­men, um die Wahl zu orga­ni­sie­ren. Der Arbeit­ge­ber darf die Wahl nicht ver­hin­dern und muss not­wen­di­ge Unter­la­gen sowie Räum­lich­kei­ten bereit­stel­len. Ein Betriebs­rat stärkt die Mit­be­stim­mung der Arbeit­neh­mer und setzt sich für bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen sowie die Ein­hal­tung gesetz­li­cher Vor­schrif­ten ein.