Unter der **Betriebsrat-Beratung** versteht man die fachliche Unterstützung des Betriebsrats durch externe oder interne Experten, um komplexe rechtliche, wirtschaftliche oder technische Fragestellungen kompetent bearbeiten zu können. Diese Beratung dient dazu, dem Gremium das notwendige Fachwissen zu vermitteln, damit es seine Mitbestimmungs- und Überwachungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber effektiv und auf Augenhöhe wahrnehmen kann. Gesetzlich ist dieser Anspruch häufig in § 80 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) verankert, der unter bestimmten Voraussetzungen die Hinzuziehung von Sachverständigen erlaubt. Ziel ist es letztlich, eine fundierte Interessenvertretung der Belegschaft in schwierigen Entscheidungsprozessen sicherzustellen.

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Eine vorzeitige Neuwahl des Betriebsrats kann in vielen Betrieben notwendig sein. Erfahre, wann sie erforderlich ist, welche Fehler vermieden werden sollten und wie sich Betriebsräte optimal vorbereiten können.