Der Begriff „Betriebsrat Ernährung“ beschreibt die Aufgaben und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Gestaltung der gemeinschaftlichen Verpflegung im Unternehmen, wie etwa in Kantinen oder durch Verpflegungsautomaten. Grundlage hierfür ist das Betriebsverfassungsgesetz, das dem Gremium ein Mitspracherecht bei der Verwaltung von Sozialeinrichtungen sowie bei der Festlegung von Preisen und Essenszeiten einräumt. Ziel dieser Arbeit ist es, eine qualitativ hochwertige, gesunde und für die Beschäftigten bezahlbare Ernährung am Arbeitsplatz sicherzustellen. Dabei achtet der Betriebsrat darauf, dass die Verpflegungsangebote den gesundheitlichen Bedürfnissen und Wünschen der Belegschaft entsprechen.

/
Erfahre alles über Galaktose: Wie der „Hirnzucker“ die Energieversorgung verbessert, kognitive Leistungen stützt und bei Insulinresistenz im BGM hilft.