Betriebsrat Ernährung

Der Begriff „Betriebs­rat Ernäh­rung“ beschreibt die Auf­ga­ben und Mit­be­stim­mungs­rech­te des Betriebs­rats bei der Gestal­tung der gemein­schaft­li­chen Ver­pfle­gung im Unter­neh­men, wie etwa in Kan­ti­nen oder durch Ver­pfle­gungs­au­to­ma­ten. Grund­la­ge hier­für ist das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz, das dem Gre­mi­um ein Mit­spra­che­recht bei der Ver­wal­tung von Sozi­al­ein­rich­tun­gen sowie bei der Fest­le­gung von Prei­sen und Essens­zei­ten ein­räumt. Ziel die­ser Arbeit ist es, eine qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge, gesun­de und für die Beschäf­tig­ten bezahl­ba­re Ernäh­rung am Arbeits­platz sicher­zu­stel­len. Dabei ach­tet der Betriebs­rat dar­auf, dass die Ver­pfle­gungs­an­ge­bo­te den gesund­heit­li­chen Bedürf­nis­sen und Wün­schen der Beleg­schaft ent­spre­chen.