Die Gründung eines Betriebsrats bezeichnet den formalen Prozess, durch den Arbeitnehmer in Unternehmen mit mindestens fünf wahlberechtigten Beschäftigten eine eigene Interessenvertretung wählen. Grundlage hierfür ist das Betriebsverfassungsgesetz, das dem gewählten Gremium weitreichende Mitbestimmungs- und Informationsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten einräumt. Das Verfahren beginnt in der Regel mit der Bestellung eines Wahlvorstands, der die anschließende Betriebsratswahl rechtssicher vorbereitet und durchführt. Ziel der Gründung ist es, die Rechte der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber zu stärken und ein demokratisches Mitspracherecht im betrieblichen Alltag zu verankern.

/
Erfahre, wie du einen Betriebsrat gründest: von den Voraussetzungen über den detaillierten Wahlablauf bis hin zu Kündigungsschutz und Arbeitgeberpflichten. Stärke deine Arbeitnehmerrechte.