Betriebsrat Karneval

Der Begriff „Betriebs­rat Kar­ne­val“ wird meist abwer­tend ver­wen­det, um eine als unpro­fes­sio­nell, chao­tisch oder unse­ri­ös wahr­ge­nom­me­ne Arbeits­wei­se der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung zu kri­ti­sie­ren. Er sug­ge­riert, dass die Akti­vi­tä­ten oder Sit­zun­gen des Gre­mi­ums eher einer unge­ord­ne­ten Ver­an­stal­tung glei­chen als einer ernst­haf­ten Inter­es­sen­ver­tre­tung. Häu­fig nut­zen Kri­ti­ker aus der Geschäfts­füh­rung oder der Beleg­schaft die­se Bezeich­nung, um die Kom­pe­tenz oder die Ent­schei­dun­gen des Betriebs­rats ins Lächer­li­che zu zie­hen. In sel­te­nen Fäl­len kann damit jedoch auch schlicht die Orga­ni­sa­ti­on von tat­säch­li­chen Kar­ne­vals­fei­ern im Betrieb durch das Gre­mi­um gemeint sein.