Betriebsrat Kommunalpolitik

Der Begriff „Betriebs­rat Kom­mu­nal­po­li­tik“ beschreibt die Schnitt­stel­le zwi­schen der betrieb­li­chen Mit­be­stim­mung in öffent­li­chen Unter­neh­men und den poli­ti­schen Ent­schei­dungs­pro­zes­sen auf loka­ler Ebe­ne. Die Betriebs­rä­te ver­tre­ten dabei die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten gegen­über der Stadt­ver­wal­tung oder dem Gemein­de­rat, um Arbeits­plät­ze und sozia­le Stan­dards in der Daseins­vor­sor­ge zu sichern. Durch ihren engen Kon­takt zur Poli­tik neh­men sie Ein­fluss auf loka­le The­men wie Pri­va­ti­sie­run­gen oder die Qua­li­tät öffent­li­cher Dienst­leis­tun­gen. So ver­bin­den sie die Arbeit­neh­mer­inter­es­sen direkt mit der Gestal­tung des Gemein­we­sens vor Ort.