Die Mitbestimmung des Betriebsrats ist das gesetzlich verankerte Recht der Arbeitnehmervertretung, bei betrieblichen Entscheidungen des Arbeitgebers aktiv mitzuwirken. Geregelt im Betriebsverfassungsgesetz, erstreckt sich dieses Recht vor allem auf soziale Themen wie Arbeitszeiten, personelle Maßnahmen sowie wirtschaftliche Veränderungen. In vielen Fällen darf der Arbeitgeber ohne die ausdrückliche Zustimmung des Betriebsrats keine rechtswirksamen Maßnahmen umsetzen. Ziel ist es, die Interessen der Belegschaft zu schützen und einen fairen Ausgleich zwischen Arbeitnehmern und Unternehmensleitung zu schaffen.

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