Betriebsrat Mitbestimmung

Die Mit­be­stim­mung des Betriebs­rats ist das gesetz­lich ver­an­ker­te Recht der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung, bei betrieb­li­chen Ent­schei­dun­gen des Arbeit­ge­bers aktiv mit­zu­wir­ken. Gere­gelt im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz, erstreckt sich die­ses Recht vor allem auf sozia­le The­men wie Arbeits­zei­ten, per­so­nel­le Maß­nah­men sowie wirt­schaft­li­che Ver­än­de­run­gen. In vie­len Fäl­len darf der Arbeit­ge­ber ohne die aus­drück­li­che Zustim­mung des Betriebs­rats kei­ne rechts­wirk­sa­men Maß­nah­men umset­zen. Ziel ist es, die Inter­es­sen der Beleg­schaft zu schüt­zen und einen fai­ren Aus­gleich zwi­schen Arbeit­neh­mern und Unter­neh­mens­lei­tung zu schaf­fen.