Der Begriff Betriebsrat Nachhaltigkeit beschreibt das Engagement und die Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung bei der ökologischen, sozialen und ökonomischen Transformation eines Unternehmens. Grundlage hierfür sind gesetzliche Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz, die dem Gremium Mitspracherechte bei Themen wie dem betrieblichen Umweltschutz und der Gestaltung nachhaltiger Arbeitsprozesse einräumen. Der Betriebsrat stellt dabei sicher, dass ökologische Ziele sozial verträglich umgesetzt werden und zur langfristigen Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen. So fungiert er als Bindeglied zwischen unternehmerischer Verantwortung und den Interessen der Belegschaft für eine zukunftsfähige Arbeitswelt.

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Die Earth Hour 2026 zeigt, wie eine Stunde Stille Gesundheit, Fokus und Unternehmenskultur stärkt – und Nachhaltigkeit im Arbeitsalltag verankert.