Betriebsrat Nachhaltigkeit

Der Begriff Betriebs­rat Nach­hal­tig­keit beschreibt das Enga­ge­ment und die Mit­wir­kung der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung bei der öko­lo­gi­schen, sozia­len und öko­no­mi­schen Trans­for­ma­ti­on eines Unter­neh­mens. Grund­la­ge hier­für sind gesetz­li­che Rege­lun­gen im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz, die dem Gre­mi­um Mit­spra­che­rech­te bei The­men wie dem betrieb­li­chen Umwelt­schutz und der Gestal­tung nach­hal­ti­ger Arbeits­pro­zes­se ein­räu­men. Der Betriebs­rat stellt dabei sicher, dass öko­lo­gi­sche Zie­le sozi­al ver­träg­lich umge­setzt wer­den und zur lang­fris­ti­gen Siche­rung von Arbeits­plät­zen bei­tra­gen. So fun­giert er als Bin­de­glied zwi­schen unter­neh­me­ri­scher Ver­ant­wor­tung und den Inter­es­sen der Beleg­schaft für eine zukunfts­fä­hi­ge Arbeits­welt.