Betriebsrat Neuwahl 2025

Eine Betriebs­rats-Neu­wahl 2025 fin­det statt, wenn ein bestehen­der Betriebs­rat außer­halb der regu­lä­ren Wahl­pe­ri­ode neu gewählt wer­den muss. Grün­de dafür kön­nen zum Bei­spiel der Rück­tritt des gesam­ten Gre­mi­ums, eine erheb­li­che Ver­än­de­rung der Beleg­schaft oder die gericht­li­che Auf­lö­sung des Betriebs­rats sein. In sol­chen Fäl­len muss schnell gehan­delt wer­den, um eine betriebs­rats­lo­se Zeit zu ver­mei­den und die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten wei­ter­hin zu ver­tre­ten. Die Neu­wahl läuft nach den Vor­ga­ben des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) ab und folgt den­sel­ben Regeln wie eine regu­lä­re Betriebs­rats­wahl.