Betriebsrat Schulung

Eine Betriebs­rats­schu­lung ist eine geziel­te Fort­bil­dungs­maß­nah­me für Mit­glie­der des Betriebs­rats, die dazu dient, die für ihre Amts­tä­tig­keit not­wen­di­gen recht­li­chen, wirt­schaft­li­chen und sozia­len Fach­kennt­nis­se zu erwer­ben. Gemäß § 37 Abs. 6 des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes haben Rats­mit­glie­der einen Anspruch auf Frei­stel­lung für sol­che Semi­na­re, sofern die ver­mit­tel­ten Inhal­te für die Betriebs­rats­ar­beit „erfor­der­lich“ sind. Die Kos­ten für die Schu­lungs­ver­an­stal­tun­gen sowie die fort­lau­fen­den Lohn­zah­lun­gen wäh­rend der Semi­nar­zeit trägt dabei grund­sätz­lich der Arbeit­ge­ber. Ziel die­ser Schu­lun­gen ist es, das Gre­mi­um zu befä­hi­gen, sei­ne Mit­be­stim­mungs- und Kon­troll­rech­te gegen­über der Unter­neh­mens­lei­tung kom­pe­tent und rechts­si­cher wahr­zu­neh­men.