Der Begriff „Betriebsrat Umweltschutz“ beschreibt die gesetzlich verankerten Aufgaben und Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertretung zur Förderung des ökologischen Schutzes innerhalb eines Unternehmens. Gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz überwacht der Betriebsrat die Einhaltung geltender Umweltvorschriften und setzt sich aktiv für Maßnahmen zur Ressourcenschonung sowie zur Reduzierung von Umweltbelastungen ein. Dabei bringt das Gremium eigene Vorschläge zur Verbesserung der betrieblichen Umweltbilanz ein und unterstützt die Sensibilisierung der Belegschaft für nachhaltiges Handeln. Ziel ist es, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen mit den Interessen der Beschäftigten und der wirtschaftlichen Entwicklung des Betriebes in Einklang zu bringen.