Betriebsrat Umweltschutz

Der Begriff „Betriebs­rat Umwelt­schutz“ beschreibt die gesetz­lich ver­an­ker­ten Auf­ga­ben und Mit­wir­kungs­rech­te der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung zur För­de­rung des öko­lo­gi­schen Schut­zes inner­halb eines Unter­neh­mens. Gemäß dem Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz über­wacht der Betriebs­rat die Ein­hal­tung gel­ten­der Umwelt­vor­schrif­ten und setzt sich aktiv für Maß­nah­men zur Res­sour­cen­scho­nung sowie zur Redu­zie­rung von Umwelt­be­las­tun­gen ein. Dabei bringt das Gre­mi­um eige­ne Vor­schlä­ge zur Ver­bes­se­rung der betrieb­li­chen Umwelt­bi­lanz ein und unter­stützt die Sen­si­bi­li­sie­rung der Beleg­schaft für nach­hal­ti­ges Han­deln. Ziel ist es, den Schutz der natür­li­chen Lebens­grund­la­gen mit den Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten und der wirt­schaft­li­chen Ent­wick­lung des Betrie­bes in Ein­klang zu brin­gen.