Betriebsratsarbeit

Die Betriebs­rats­ar­beit bezieht sich auf die Auf­ga­ben und Tätig­kei­ten, die von einem Betriebs­rat in einer Orga­ni­sa­ti­on oder einem Unter­neh­men aus­ge­führt wer­den. Der Betriebs­rat ver­tritt die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer gegen­über dem Arbeit­ge­ber und setzt sich für deren Rech­te, Belan­ge und Arbeits­be­din­gun­gen ein. Die­se Arbeit umfasst bei­spiels­wei­se die Mit­be­stim­mung bei Per­so­nal­an­ge­le­gen­hei­ten, sozia­len und betrieb­li­chen Aspek­ten sowie Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Arbeits­neh­mer und Arbeit­ge­ber. Der Betriebs­rat trägt dazu bei, einen gesun­den und aus­ge­gli­che­nen Arbeits­platz zu schaf­fen und zu erhal­ten.