Betriebsratsarbeit

Umwelt­schutz umfasst alle Maß­nah­men, die dar­auf abzie­len, die natür­li­che Lebens­grund­la­ge des Men­schen sowie die Tier- und Pflan­zen­welt vor schäd­li­chen Ein­flüs­sen zu bewah­ren. Dazu gehö­ren ins­be­son­de­re die Ver­mei­dung von Umwelt­be­las­tun­gen wie Luft- und Was­ser­ver­schmut­zung sowie der ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Umgang mit end­li­chen Res­sour­cen. Das Haupt­ziel besteht dar­in, die Funk­ti­ons­fä­hig­keit von Öko­sys­te­men dau­er­haft zu erhal­ten, um die Lebens­qua­li­tät für heu­ti­ge und künf­ti­ge Gene­ra­tio­nen zu sichern. Dies wird sowohl durch staat­li­che Geset­ze als auch durch das ver­ant­wor­tungs­vol­le Han­deln von Indi­vi­du­en und Unter­neh­men umge­setzt.