Betriebsratsbeschlüsse

Ein Betriebs­rats­be­schluss ist die ver­bind­li­che Wil­lens­er­klä­rung des Betriebs­rats als Gre­mi­um zu einer betrieb­li­chen Ange­le­gen­heit. Er kommt zustan­de, indem die Betriebs­rats­mit­glie­der nach ord­nungs­ge­mä­ßer Ein­la­dung in einer Sit­zung über einen kon­kre­ten Antrag abstim­men. Damit ein Beschluss rechts­wirk­sam ist, muss der Betriebs­rat beschluss­fä­hig sein und die erfor­der­li­che Mehr­heit der Stim­men errei­chen. Er bil­det die not­wen­di­ge recht­li­che Grund­la­ge für alle Hand­lun­gen und Erklä­run­gen des Betriebs­rats gegen­über dem Arbeit­ge­ber oder Drit­ten.


  • Betriebsratsbeschlüsse: Wie sie gefasst werden und was sie für die Belegschaft bedeuten

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    Betriebsratsbeschlüsse: Wie sie gefasst werden und was sie für die Belegschaft bedeuten

    Betriebs­rats­be­schlüs­se spie­len eine zen­tra­le Rol­le in der deut­schen Unter­neh­mens­kul­tur und tra­gen maß­geb­lich zur Gestal­tung eines fai­ren und gerech­ten Arbeits­um­fel­des bei. Sie sind das Werk­zeug, mit dem der Betriebs­rat sei­ne Mit­be­stim­mungs- und Mit­wir­kungs­rech­te aus­übt, um die Inter­es­sen der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer zu ver­tre­ten. Die Effek­ti­vi­tät die­ser Beschlüs­se hängt jedoch stark von der Ein­hal­tung bestimm­ter recht­li­cher Rah­men­be­din­gun­gen…