Das Betriebsratsgremium bezeichnet die Gesamtheit der gewählten Arbeitnehmervertreter, die in einem Betrieb die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber wahrnehmen. Die rechtliche Grundlage für die Bildung und Arbeit dieses Organs bildet das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), wobei sich die Anzahl der Mitglieder nach der Größe der Belegschaft richtet. Als Kollektivorgan trifft das Gremium seine Entscheidungen durch Mehrheitsbeschlüsse, um Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte in sozialen, personellen oder wirtschaftlichen Angelegenheiten auszuüben. Ziel seiner Arbeit ist es, die Einhaltung geltender Gesetze zu überwachen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebs zu fördern.

/
Eine vorzeitige Neuwahl des Betriebsrats kann in vielen Betrieben notwendig sein. Erfahre, wann sie erforderlich ist, welche Fehler vermieden werden sollten und wie sich Betriebsräte optimal vorbereiten können.