Betriebsratsmitglieder

Betriebs­rats­mit­glie­der sind Ver­tre­ter der Arbeit­neh­mer in einem Betrieb, die im Rah­men von Betriebs­rat­wah­len gewählt wer­den. Der Betriebs­rat hat die Auf­ga­be, die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten gegen­über dem Arbeit­ge­ber zu ver­tre­ten und bei Fra­gen der Arbeits­be­din­gun­gen, Mit­be­stim­mung und Unter­neh­mens­po­li­tik mit­zu­be­stim­men. Die Wahl der Betriebs­rats­mit­glie­der erfolgt in der Regel alle vier Jah­re und ermög­licht den Mit­ar­bei­tern, Ein­fluss auf Ent­schei­dun­gen zu neh­men, die ihre Arbeits­be­din­gun­gen betref­fen. Ein gut funk­tio­nie­ren­der Betriebs­rat kann zur Ver­bes­se­rung des Betriebs­kli­mas und zur För­de­rung des Dia­logs zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer bei­tra­gen.