Betriebsratsvorsitzender

Der Betriebs­rats­vor­sit­zen­de ist das gewähl­te Ober­haupt des Betriebs­rats und spielt eine zen­tra­le Rol­le in der Ver­tre­tung der Inter­es­sen der Beleg­schaft gegen­über dem Arbeit­ge­ber. Er lei­tet die Sit­zun­gen des Betriebs­rats, koor­di­niert des­sen Akti­vi­tä­ten und ist oft der ers­te Ansprech­part­ner für Mit­ar­bei­ter, Arbeit­ge­ber und exter­ne Stel­len. Der Vor­sit­zen­de ist für die Umset­zung der Betriebs­rats­be­schlüs­se ver­ant­wort­lich und sorgt dafür, dass die gesetz­li­chen Mit­be­stim­mungs­rech­te ein­ge­hal­ten wer­den. Zudem reprä­sen­tiert er den Betriebs­rat nach außen und trägt maß­geb­lich zur Kom­mu­ni­ka­ti­on und Ver­hand­lung mit der Geschäfts­füh­rung bei, um opti­ma­le Arbeits­be­din­gun­gen und fai­re Lösun­gen für die Beleg­schaft zu errei­chen.