Betriebsratswahl

Die Betriebs­rats­wahl ist der demo­kra­ti­sche Pro­zess, durch den die Mit­glie­der eines Betriebs­rats in einem Unter­neh­men gewählt wer­den. Sie fin­det in der Regel alle vier Jah­re statt und wird nach den Bestim­mun­gen des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) durch­ge­führt. Wahl­be­rech­tigt sind alle Arbeit­neh­mer des Betriebs, wobei auch Leih­ar­beit­neh­mer unter bestimm­ten Bedin­gun­gen teil­neh­men kön­nen. Der Wahl­vor­stand, der die Wahl orga­ni­siert, sorgt für einen ord­nungs­ge­mä­ßen Ablauf, von der Auf­stel­lung der Kan­di­da­ten­lis­ten bis zur Aus­zäh­lung der Stim­men. Ziel der Betriebs­rats­wahl ist es, eine Ver­tre­tung zu wäh­len, die die Inter­es­sen der Beleg­schaft gegen­über dem Arbeit­ge­ber wahr­nimmt und sich für gute Arbeits­be­din­gun­gen und Arbeit­neh­mer­rech­te ein­setzt.