Die Betriebsratswahl ist der demokratische Prozess, durch den die Mitglieder eines Betriebsrats in einem Unternehmen gewählt werden. Sie findet in der Regel alle vier Jahre statt und wird nach den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) durchgeführt. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, wobei auch Leiharbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen teilnehmen können. Der Wahlvorstand, der die Wahl organisiert, sorgt für einen ordnungsgemäßen Ablauf, von der Aufstellung der Kandidatenlisten bis zur Auszählung der Stimmen. Ziel der Betriebsratswahl ist es, eine Vertretung zu wählen, die die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber wahrnimmt und sich für gute Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerrechte einsetzt.
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Das Bundesarbeitsgericht hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass eine Betriebsratswahl auch dann gültig ist, wenn weniger Kandidaten zur Verfügung stehen, als die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Betriebsratsmitgliedern. In einem Fall, bei dem in einem Betrieb nur drei statt der vorgesehenen sieben Betriebsratsmitglieder gewählt wurden, stellte das Gericht klar, dass ein solcher „kleinerer Betriebsrat“ rechtlich…