Betriebsratswahl 2025

Die Betriebs­rats­wahl 2025 umfasst vor­zei­ti­ge Neu­wah­len von Betriebs­rä­ten außer­halb des regu­lä­ren Wahl­zy­klus. Eine sol­che Neu­wahl wird erfor­der­lich, wenn gesetz­lich defi­nier­te Grün­de vor­lie­gen, wie z. B. der Rück­tritt des gesam­ten Betriebs­rats, eine erheb­li­che Ver­än­de­rung der Beleg­schafts­zah­len oder eine gericht­li­che Auf­lö­sung des Gre­mi­ums. Die­se Wah­len erfol­gen nach den Vor­ga­ben des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) und unter­lie­gen den­sel­ben Ver­fah­rens­re­geln wie die regu­lä­ren Betriebs­rats­wah­len. Ziel ist es, eine kon­ti­nu­ier­li­che Inter­es­sen­ver­tre­tung der Beschäf­tig­ten sicher­zu­stel­len und betriebs­rats­lo­se Zei­ten zu ver­mei­den.