Betriebsratswahl 2025
Die Betriebsratswahl 2025 umfasst vorzeitige Neuwahlen von Betriebsräten außerhalb des regulären Wahlzyklus. Eine solche Neuwahl wird erforderlich, wenn gesetzlich definierte Gründe vorliegen, wie z. B. der Rücktritt des gesamten Betriebsrats, eine erhebliche Veränderung der Belegschaftszahlen oder eine gerichtliche Auflösung des Gremiums. Diese Wahlen erfolgen nach den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und unterliegen denselben Verfahrensregeln wie die regulären Betriebsratswahlen. Ziel ist es, eine kontinuierliche Interessenvertretung der Beschäftigten sicherzustellen und betriebsratslose Zeiten zu vermeiden.