Betriebsratswahl 2026

Die Betriebs­rats­wahl 2026 bezieht sich auf die bevor­ste­hen­den Wah­len, bei denen die Mit­glie­der eines Betriebs­rats in einem Unter­neh­men gewählt wer­den. Der Betriebs­rat ver­tritt die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer gegen­über der Unter­neh­mens­lei­tung und setzt sich für deren Rech­te und Anlie­gen ein. Die Wahl fin­det alle vier Jah­re statt, und die nächs­te Wahl wird im Jahr 2026 durch­ge­führt. Arbeit­neh­mer sind ein­ge­la­den, ihre Stim­men abzu­ge­ben und Kan­di­da­ten zu wäh­len, die ihre Inter­es­sen im Betriebs­rat ver­tre­ten.