Betriebsratswahl Einleiten

Die Ein­lei­tung einer Betriebs­rats­wahl mar­kiert den offi­zi­el­len Beginn des Wahl­ver­fah­rens nach den Vor­schrif­ten des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG). Die­ser Pro­zess erfolgt maß­geb­lich durch die Bestel­lung eines Wahl­vor­stands, der fort­an für die Orga­ni­sa­ti­on und rechts­si­che­re Durch­füh­rung der Wahl ver­ant­wort­lich ist. In Betrie­ben mit bestehen­dem Betriebs­rat muss die­ser den Wahl­vor­stand spä­tes­tens zehn Wochen vor Ende sei­ner Amts­zeit ernen­nen, um eine lücken­lo­se Inter­es­sen­ver­tre­tung zu gewähr­leis­ten. Exis­tiert noch kein Betriebs­rat, wird die Wahl statt­des­sen durch die Bestel­lung eines Wahl­vor­stands auf einer Betriebs­ver­samm­lung oder durch einen über­ge­ord­ne­ten Betriebs­rat ein­ge­lei­tet.