Die Einleitung einer Betriebsratswahl markiert den offiziellen Beginn des Wahlverfahrens nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Dieser Prozess erfolgt maßgeblich durch die Bestellung eines Wahlvorstands, der fortan für die Organisation und rechtssichere Durchführung der Wahl verantwortlich ist. In Betrieben mit bestehendem Betriebsrat muss dieser den Wahlvorstand spätestens zehn Wochen vor Ende seiner Amtszeit ernennen, um eine lückenlose Interessenvertretung zu gewährleisten. Existiert noch kein Betriebsrat, wird die Wahl stattdessen durch die Bestellung eines Wahlvorstands auf einer Betriebsversammlung oder durch einen übergeordneten Betriebsrat eingeleitet.

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Eine vorzeitige Neuwahl des Betriebsrats kann in vielen Betrieben notwendig sein. Erfahre, wann sie erforderlich ist, welche Fehler vermieden werden sollten und wie sich Betriebsräte optimal vorbereiten können.