Betriebsratswahl Fehler

Unter dem Begriff „Betriebs­rats­wahl Feh­ler“ ver­steht man Ver­stö­ße gegen die zwin­gen­den Vor­schrif­ten des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) oder der Wahl­ord­nung (WO) wäh­rend der Vor­be­rei­tung, Durch­füh­rung oder Aus­wer­tung einer Wahl. Sol­che Feh­ler kön­nen in allen Pha­sen auf­tre­ten, bei­spiels­wei­se durch eine feh­ler­haf­te Wäh­ler­lis­te, die fal­sche Berech­nung von Fris­ten oder Män­gel bei der Stim­men­aus­zäh­lung. Je nach Schwe­re­grad füh­ren die­se Unre­gel­mä­ßig­kei­ten dazu, dass die Wahl inner­halb von zwei Wochen ange­foch­ten wer­den kann oder in extre­men Fäl­len sogar von vorn­her­ein nich­tig ist. Damit gefähr­den Wahl­feh­ler die recht­li­che Bestands­kraft des Betriebs­rats und kön­nen eine voll­stän­di­ge Wie­der­ho­lung des Wahl­ver­fah­rens not­wen­dig machen.