Unter dem Begriff „Betriebsratswahl Fehler“ versteht man Verstöße gegen die zwingenden Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) oder der Wahlordnung (WO) während der Vorbereitung, Durchführung oder Auswertung einer Wahl. Solche Fehler können in allen Phasen auftreten, beispielsweise durch eine fehlerhafte Wählerliste, die falsche Berechnung von Fristen oder Mängel bei der Stimmenauszählung. Je nach Schweregrad führen diese Unregelmäßigkeiten dazu, dass die Wahl innerhalb von zwei Wochen angefochten werden kann oder in extremen Fällen sogar von vornherein nichtig ist. Damit gefährden Wahlfehler die rechtliche Bestandskraft des Betriebsrats und können eine vollständige Wiederholung des Wahlverfahrens notwendig machen.

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Eine vorzeitige Neuwahl des Betriebsrats kann in vielen Betrieben notwendig sein. Erfahre, wann sie erforderlich ist, welche Fehler vermieden werden sollten und wie sich Betriebsräte optimal vorbereiten können.