Betriebsteil

Ein Betriebs­teil ist ein orga­ni­sa­to­risch abge­grenz­ter Teil eines Gesamt­be­triebs, der über eine gewis­se Eigen­stän­dig­keit ver­fügt, aber funk­tio­nal mit dem Haupt­be­trieb ver­bun­den bleibt. Er zeich­net sich durch einen eige­nen Betriebs­zweck sowie eine loka­le Lei­tungs­macht aus, die wesent­li­che per­so­nel­le und sozia­le Ange­le­gen­hei­ten eigen­ver­ant­wort­lich regelt. Damit hebt er sich von einer blo­ßen Abtei­lung ab und nimmt eine Zwi­schen­stel­lung zwi­schen die­ser und einem völ­lig selbst­stän­di­gen Betrieb ein. Die­se Ein­stu­fung ist recht­lich ins­be­son­de­re für die betrieb­li­che Mit­be­stim­mung und den Kün­di­gungs­schutz von Bedeu­tung.