Betriebsübergang

Ein Betriebs­über­gang liegt vor, wenn ein Betrieb oder Betriebs­teil durch ein Rechts­ge­schäft auf einen neu­en Inha­ber über­tra­gen wird und dabei sei­ne wirt­schaft­li­che Iden­ti­tät bei­be­hält. In die­sem Fall tritt der neue Eigen­tü­mer auto­ma­tisch in alle Rech­te und Pflich­ten der zum Zeit­punkt des Über­gangs bestehen­den Arbeits­ver­hält­nis­se ein. Die betrof­fe­nen Arbeit­neh­mer sind gesetz­lich vor Kün­di­gun­gen geschützt, die allein auf­grund die­ses Inha­ber­wech­sels aus­ge­spro­chen wer­den, und müs­sen vor­ab schrift­lich über den Über­gang infor­miert wer­den. Damit wird sicher­ge­stellt, dass die Arbeits­ver­hält­nis­se trotz des Eigen­tü­mer­wech­sels unver­än­dert fort­be­stehen.