Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch ein Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber übertragen wird und dabei seine wirtschaftliche Identität beibehält. In diesem Fall tritt der neue Eigentümer automatisch in alle Rechte und Pflichten der zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Die betroffenen Arbeitnehmer sind gesetzlich vor Kündigungen geschützt, die allein aufgrund dieses Inhaberwechsels ausgesprochen werden, und müssen vorab schriftlich über den Übergang informiert werden. Damit wird sichergestellt, dass die Arbeitsverhältnisse trotz des Eigentümerwechsels unverändert fortbestehen.