Bewerberrechte

Bewer­ber­rech­te bezeich­nen die gesetz­li­chen Schutz­an­sprü­che und Befug­nis­se, die Job­su­chen­den wäh­rend eines Per­so­nal­aus­wahl­ver­fah­rens gegen­über poten­zi­el­len Arbeit­ge­bern zuste­hen. Sie basie­ren maß­geb­lich auf dem All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) sowie der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) und sol­len Dis­kri­mi­nie­rung ver­hin­dern sowie den ver­trau­li­chen Umgang mit per­sön­li­chen Daten sicher­stel­len. Zu die­sen Rech­ten zäh­len unter ande­rem der Anspruch auf eine fai­re Behand­lung, das Recht auf Löschung der Bewer­bungs­un­ter­la­gen nach Abschluss des Pro­zes­ses und die Erstat­tung von Fahrt­kos­ten, sofern die­se nicht vor­ab aus­ge­schlos­sen wur­den. Ziel ist es, ein trans­pa­ren­tes und rechts­si­che­res Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten, das die Wür­de und Pri­vat­sphä­re der Bewer­ber wahrt.


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