Bodycam-Pflicht

Die Body­cam-Pflicht bezeich­net die recht­li­che oder behörd­li­che Anord­nung für Ein­satz­kräf­te wie die Poli­zei, wäh­rend ihres Diens­tes eine am Kör­per befes­tig­te Kame­ra zu tra­gen und in defi­nier­ten Situa­tio­nen zu akti­vie­ren. Die­se Ver­pflich­tung dient pri­mär dazu, poli­zei­li­che Ein­sät­ze objek­tiv zu doku­men­tie­ren, Beweis­mit­tel zu sichern und durch die Trans­pa­renz der Auf­nah­men sowohl Beam­te als auch Bür­ger vor Über­grif­fen zu schüt­zen. In Deutsch­land vari­ie­ren die genau­en Rege­lun­gen hier­zu stark, da die Gesetz­ge­bungs­ho­heit für die ent­spre­chen­den Poli­zei­ge­set­ze bei den ein­zel­nen Bun­des­län­dern liegt.