BTTG

Das Bun­des­ta­rif­treue­ge­setz (BTTG) will Unter­neh­men dazu ver­pflich­ten, bei der Ver­ga­be öffent­li­cher Auf­trä­ge des Bun­des tarif­ver­trag­li­che Arbeits­be­din­gun­gen ein­zu­hal­ten. Ziel ist es, Lohn­dumping mit Steu­er­gel­dern zu ver­hin­dern und die Tarif­bin­dung in Deutsch­land zu stär­ken. Unter­neh­men müs­sen ein soge­nann­tes Tarif­treue­ver­spre­chen abge­ben, das auch für Nach­un­ter­neh­mer gilt und durch Nach­wei­se wie Lohn­ab­rech­nun­gen belegt wer­den kann. Beson­ders klei­ne­re und nicht tarif­ge­bun­de­ne Betrie­be ste­hen dabei vor büro­kra­ti­schen Her­aus­for­de­run­gen, was eine inten­si­ve Com­pli­ance vor­aus­setzt.