Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) will Unternehmen dazu verpflichten, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes tarifvertragliche Arbeitsbedingungen einzuhalten. Ziel ist es, Lohndumping mit Steuergeldern zu verhindern und die Tarifbindung in Deutschland zu stärken. Unternehmen müssen ein sogenanntes Tariftreueversprechen abgeben, das auch für Nachunternehmer gilt und durch Nachweise wie Lohnabrechnungen belegt werden kann. Besonders kleinere und nicht tarifgebundene Betriebe stehen dabei vor bürokratischen Herausforderungen, was eine intensive Compliance voraussetzt.

/
Neues Bundestariftreuegesetz verpflichtet Unternehmen bei Bundesaufträgen zu Tariflöhnen. Chancen & Pflichten für Betriebsräte im Überblick.

/
Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) tritt 2025 in Kraft und bindet öffentliche Aufträge an Tariftreue. Erfahre die Auswirkungen auf KMU, Bürokratie und Wettbewerb.