BTTG 2025
Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) 2025 verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes ausführen, zur Einhaltung tariflicher Mindestarbeitsbedingungen – auch wenn sie nicht tarifgebunden sind. Es soll Lohndumping verhindern, die Tarifbindung stärken und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen. Das Gesetz gilt ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro und betrifft sowohl Haupt- als auch Subunternehmen. Eine neue Prüfstelle überwacht die Einhaltung und kann Verstöße sanktionieren.