BTTG 2025

Das Bun­des­ta­rif­treue­ge­setz (BTTG) 2025 ver­pflich­tet Unter­neh­men, die öffent­li­che Auf­trä­ge des Bun­des aus­füh­ren, zur Ein­hal­tung tarif­li­cher Min­dest­ar­beits­be­din­gun­gen – auch wenn sie nicht tarif­ge­bun­den sind. Es soll Lohn­dum­ping ver­hin­dern, die Tarif­bin­dung stär­ken und fai­re Wett­be­werbs­be­din­gun­gen schaf­fen. Das Gesetz gilt ab einer Auf­trags­sum­me von 50.000 Euro und betrifft sowohl Haupt- als auch Sub­un­ter­neh­men. Eine neue Prüf­stel­le über­wacht die Ein­hal­tung und kann Ver­stö­ße sank­tio­nie­ren.