Bürgernähe

Bür­ger­nä­he bezeich­net das Bestre­ben von Insti­tu­tio­nen und Ver­wal­tun­gen, Bür­ge­rin­nen und Bür­ger aktiv ein­zu­be­zie­hen, ihre Bedürf­nis­se ernst­zu­neh­men und in Ent­schei­dungs­pro­zes­se ein­zu­bin­den. Sie för­dert das Ver­trau­en sowie die Trans­pa­renz staat­li­chen Han­delns. Ziel ist es, Dienst­leis­tun­gen und Pro­zes­se nut­zer­freund­lich zu gestal­ten und den Dia­log zwi­schen Ver­wal­tung und Bevöl­ke­rung zu stär­ken. Damit trägt Bür­ger­nä­he zu einer bür­ger­ori­en­tier­ten und demo­kra­ti­schen Ver­wal­tung bei.