Bürokratieaufwand

Büro­kra­tie­auf­wand bezeich­net den zeit­li­chen, per­so­nel­len und finan­zi­el­len Auf­wand, der durch das Ein­hal­ten gesetz­li­cher Vor­ga­ben, Mel­de­pflich­ten und Ver­wal­tungs­pro­zes­se ent­steht. Er betrifft Unter­neh­men, Ver­wal­tun­gen und Bür­ger glei­cher­ma­ßen und umfasst Tätig­kei­ten wie das Aus­fül­len von For­mu­la­ren, das Ein­rei­chen von Nach­wei­sen oder die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Behör­den. Ein hoher Büro­kra­tie­auf­wand kann Effi­zi­enz und Inno­va­ti­ons­kraft hem­men, wäh­rend sein Abbau Frei­räu­me für pro­duk­ti­ve Tätig­kei­ten schafft. Ziel ist es daher, Rege­lun­gen so zu gestal­ten, dass sie not­wen­dig, ver­ständ­lich und mög­lichst ein­fach umsetz­bar sind.