Bürokratieentlastungsgesetz IV

Das Vier­te Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz (BEG IV) ist ein umfas­sen­des Geset­zes­pa­ket der Bun­des­re­gie­rung, das dar­auf abzielt, admi­nis­tra­ti­ve Hür­den für Unter­neh­men, Bür­ger und die Ver­wal­tung in Deutsch­land spür­bar abzu­bau­en. Zu den zen­tra­len Maß­nah­men gehö­ren die Ver­kür­zung von Auf­be­wah­rungs­fris­ten für Buchungs­be­le­ge von zehn auf acht Jah­re sowie die ver­stärk­te Digi­ta­li­sie­rung von Pro­zes­sen, etwa durch den Weg­fall zahl­rei­cher Schrift­form­erfor­der­nis­se. Ziel des Geset­zes ist es, die Wirt­schaft jähr­lich um rund eine Mil­li­ar­de Euro zu ent­las­ten und staat­li­che Abläu­fe effi­zi­en­ter zu gestal­ten. Damit soll die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Stand­orts Deutsch­land gestärkt und unnö­ti­ger büro­kra­ti­scher Auf­wand nach­hal­tig redu­ziert wer­den.