Eine Bundesinitiative ist ein politisches Instrument in Deutschland, mit dem ein oder mehrere Bundesländer über den Bundesrat eigene Gesetzesentwürfe in den Bundestag einbringen können. Dieses Verfahren stützt sich auf das im Grundgesetz (Art. 76 Abs. 1) verankerte Initiativrecht des Bundesrates, das den Ländern eine aktive Mitgestaltung der Bundesgesetzgebung ermöglicht. Durch eine solche Initiative können die Länder gezielt Themen auf die nationale Agenda setzen oder spezifische regionale Interessen in den Gesetzgebungsprozess einspeisen. Damit fungiert sie als wichtiges Werkzeug des Föderalismus, um die politische Willensbildung zwischen Bund und Ländern auszutragen.

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