Bundestag 2026

Der Begriff Bun­des­tag 2026 bezeich­net das deut­sche Par­la­ment in der Zusam­men­set­zung, die sich aus der vor­aus­sicht­lich im Herbst 2025 statt­fin­den­den Bun­des­tags­wahl ergibt. In die­sem Jahr befin­det sich das Hohe Haus in sei­ner 21. Wahl­pe­ri­ode und nimmt die par­la­men­ta­ri­sche Arbeit unter einer neu gewähl­ten oder im Amt bestä­tig­ten Bun­des­re­gie­rung wahr. Eine wesent­li­che Neue­rung wird dabei die ange­streb­te Ver­klei­ne­rung des Ple­nums auf 630 Abge­ord­ne­te sein, die durch die vor­an­ge­gan­ge­ne Reform des Wahl­rechts wirk­sam wird. Somit stellt der Bun­des­tag 2026 die zen­tra­le gesetz­ge­ben­de Gewalt Deutsch­lands in der ers­ten vol­len Arbeits­pha­se nach dem vor­aus­ge­gan­ge­nen Urnen­gang dar.