Corporate Sustainability Due Diligence Directive

Die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Due Dili­gence Direc­ti­ve (CSDD) ist ein euro­päi­scher Geset­zes­vor­schlag, der dar­auf abzielt, Unter­neh­men zu ver­pflich­ten, men­schen­recht­li­che und umwelt­be­zo­ge­ne Sorg­falts­pflich­ten ent­lang ihrer Lie­fer­ket­ten zu erfül­len. Ziel ist es, sicher­zu­stel­len, dass Unter­neh­men poten­zi­el­le und tat­säch­li­che nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen ihrer Tätig­kei­ten auf Men­schen­rech­te und Umwelt iden­ti­fi­zie­ren, ver­hin­dern, min­dern und dar­über Bericht erstat­ten. Die­se Richt­li­nie soll nach­hal­ti­ge und ver­ant­wor­tungs­vol­le Geschäfts­prak­ti­ken för­dern und die Trans­pa­renz erhö­hen. Unter­neh­men müs­sen Risi­ko­ana­ly­sen durch­füh­ren, Abhil­fe­maß­nah­men ergrei­fen und Stake­hol­der ein­be­zie­hen. Die CSDD trägt dazu bei, die glo­ba­len Nach­hal­tig­keits­zie­le zu errei­chen und fai­re Arbeits­be­din­gun­gen sowie Umwelt­schutz zu gewähr­leis­ten.