Datensouveränität

Daten­sou­ve­rä­ni­tät bezeich­net das Recht und die Fähig­keit von Indi­vi­du­en, Unter­neh­men oder staat­li­chen Insti­tu­tio­nen, die vol­le Kon­trol­le über ihre eige­nen digi­ta­len Daten zu behal­ten. Sie umfasst die eigen­stän­di­ge Ent­schei­dungs­ge­walt dar­über, wer unter wel­chen Bedin­gun­gen auf die­se Daten zugrei­fen darf, wo sie gespei­chert wer­den und wie sie ver­ar­bei­tet wer­den. Ziel ist es, die Abhän­gig­keit von ein­zel­nen IT-Dienst­leis­tern zu ver­rin­gern und die infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung im digi­ta­len Raum dau­er­haft zu sichern. Damit bil­det sie eine wesent­li­che Grund­la­ge für Ver­trau­en, Sicher­heit und fai­ren Wett­be­werb in der moder­nen Daten­öko­no­mie.