Dequalifizierung

Dequa­li­fi­zie­rung beschreibt den Pro­zess oder Zustand, bei dem zuvor erwor­be­ne beruf­li­che Kennt­nis­se und Fähig­kei­ten an Wert ver­lie­ren oder nicht mehr ange­wen­det wer­den kön­nen. Dies geschieht häu­fig durch tech­no­lo­gi­schen Fort­schritt, der alte Fer­tig­kei­ten über­flüs­sig macht, oder durch län­ge­re Pha­sen der Erwerbs­lo­sig­keit. Zudem tritt Dequa­li­fi­zie­rung auf, wenn Arbeits­kräf­te unter­halb ihres eigent­li­chen Bil­dungs­ni­veaus beschäf­tigt wer­den, etwa weil ihre Abschlüs­se nicht aner­kannt wer­den. Lang­fris­tig führt die­ser Pro­zess zu einem Ver­lust an Human­ka­pi­tal und min­dert die indi­vi­du­el­len Chan­cen auf dem Arbeits­markt.