Dienstrad-Leasing

Beim Dienst­rad-Lea­sing least der Arbeit­ge­ber ein Fahr­rad oder E‑Bike und über­lässt es dem Mit­ar­bei­ter zur beruf­li­chen sowie pri­va­ten Nut­zung. Die Finan­zie­rung erfolgt meist über eine Gehalts­um­wand­lung, bei der die Lea­sing­ra­ten direkt vom Brut­to­lohn des Ange­stell­ten ein­be­hal­ten wer­den. Durch steu­er­li­che Vor­tei­le spa­ren Beschäf­tig­te im Ver­gleich zum Pri­vat­kauf oft einen erheb­li­chen Teil der Anschaf­fungs­kos­ten. Nach Ablauf der meist drei­jäh­ri­gen Lea­sing­dau­er kann das Rad in der Regel zu einem güns­ti­gen Rest­wert käuf­lich erwor­ben wer­den.