Eine Dienststelle ist eine organisatorische Grundeinheit innerhalb der öffentlichen Verwaltung oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sie einen eigenen Aufgabenbereich wahrnimmt und über eine eigenständige Leitung sowie personelle und sachliche Mittel verfügt. Im Kontext des Personalvertretungsrechts ist die Dienststelle die Ebene, auf der Personalräte als Interessenvertretung der Beschäftigten gebildet werden. Typische Beispiele für Dienststellen sind einzelne Behörden, Gerichte, Schulen oder Polizeipräsidien.

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Leitfaden zum Wirtschaftsausschuss im Personalvertretungsrecht: Erfahre alles über gesetzliche Grundlagen, Informationsrechte und die Arbeit im Gremium.