Digitale Wahl

Der Begriff „digi­ta­le Wahl“ beschreibt Wahl­ver­fah­ren, bei denen die Stimm­ab­ga­be, Über­mitt­lung und Aus­zäh­lung mit­hil­fe elek­tro­ni­scher Sys­te­me anstatt über klas­si­sche Stimm­zet­tel aus Papier erfol­gen. Man unter­schei­det dabei grund­sätz­lich zwi­schen der Nut­zung von Wahl­com­pu­tern direkt im Wahl­lo­kal und der orts­un­ab­hän­gi­gen Online-Wahl über das Inter­net. Ziel die­ser Ver­fah­ren ist es meist, die Bar­rie­re­frei­heit zu erhö­hen sowie die Ergeb­nis­fest­stel­lung zu beschleu­ni­gen und zu auto­ma­ti­sie­ren. Gleich­zei­tig müs­sen digi­ta­le Wah­len strengs­te Anfor­de­run­gen an die Daten­si­cher­heit, die Mani­pu­la­ti­ons­si­cher­heit und das ver­fas­sungs­recht­lich geschütz­te Wahl­ge­heim­nis erfül­len.