DIN EN ISO 9001

Mobi­le Arbeit bezeich­net eine Arbeits­form, bei der die beruf­li­che Tätig­keit orts­un­ge­bun­den und unter Ein­satz mobi­ler Infor­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gien aus­ge­übt wird. Im Gegen­satz zum klas­si­schen Home­of­fice sind die Beschäf­tig­ten dabei nicht an einen fes­ten Arbeits­platz in der eige­nen Woh­nung gebun­den, son­dern kön­nen an wech­seln­den Orten wie in der Bahn, im Café oder bei Kun­den arbei­ten. Die­se Fle­xi­bi­li­tät erlaubt eine freie Wahl des Arbeits­um­felds, solan­ge die betrieb­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllt wer­den. Recht­lich grenzt sich die mobi­le Arbeit oft von der Tele­ar­beit dadurch ab, dass für den Arbeit­ge­ber kei­ne Pflicht zur fes­ten Ein­rich­tung eines häus­li­chen Bild­schirm­ar­beits­plat­zes besteht.


  • Betriebsrat und Qualitätsmanagement: Eine notwendige Symbiose

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    Betriebsrat und Qualitätsmanagement: Eine notwendige Symbiose

    In der moder­nen Arbeits­welt ist Qua­li­täts­ma­nage­ment (QM) nicht mehr nur eine Opti­on, son­dern eine essen­zi­el­le Kom­po­nen­te für den Erfolg eines Unter­neh­mens. Es geht weit über die blo­ße Siche­rung der Pro­dukt- oder Dienst­leis­tungs­qua­li­tät hin­aus und berührt direkt die Arbeits­pro­zes­se und ‑bedin­gun­gen. Hier­bei spielt der Betriebs­rat eine Schlüs­sel­rol­le. Trotz der feh­len­den expli­zi­ten Vor­ga­ben in Nor­men wie der…